Aus dem Unterschutzstellungsbescheid der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 10.2.1988
Das Anwesen Gumbsheimer Straße 8 in Eckelsheim wurde unter Denkmalschutz gestellt mit folgender
Begründung:
Das barocke Gehöft besteht aus einem zweigeschossigen "Herrenhaus", einer querstehenden Scheune, verschiedenen kleineren Wirtschaftsgebäuden sowie einer rundbogigen Toreinfahrt. Auf dem Rundbogen des Bogens befindet sich eine Inschrift.
Von besonderer Bedeutung ist neben der geschlossenen Hofanlage das Haupthaus. welches in der Mittelachse einen rundbogigen Eingang aufweist.
Hier ist auch das originale barocke Türblatt erhalten. Erhalten sind auch die ursprünglichen Fensterumrahmungen (Anm, Red.: Diese waren zum Zeitpunkt des Bescheids bereits entfernt.). Die alten Fenster sind bedauerlicherweise bereits ausgewechselt. (Anm. Red.: Teile der alten Bleisprossenfenster sind im vorderen linken Gebäude eingebaut.9
Die Nebengebäude sind größtenteils mit alten Hohlziegeln eingedeckt.
Erhalten sind auch wesentliche Teile der ursprünglichen Hofpflasterung.
Das Anwesen ist ein Zeugnis der des handwerklichen und technischen Wirkens und ist ein kennzeichnendes Merkmal der Ortsgemeinde Eckelsheim. Zur Förderung des geschichtlichen Bewußtseins und der Heimatverbundenheit und zur Belebung und Werterhöhung der Umwelt besteht an der Erhaltung und Pflege ein öffentliches Interesse (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 a und c und Nr. 2 Denkmalschutz- und pflegegesetz).